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Dr. Thomas Heinrichs, Foto: © Evelin Frerk

Dr. Thomas Heinrichs, Foto: © Evelin Frerk

10. 12.

Weltanschauung als Diskriminierungsgrund in Deutschland

Vortrag von Dr. Thomas Heinrichs beim Säkularen Forum Hamburg

Ein Bekenntnis zum Humanismus ist nicht karrierefördend. Eine solche steile These ergibt sich zwar nicht zwingend als das Ergebnis einer Studie des Rechtsanwaltes und Philosophen Dr. Thomas Heinrichs für die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes". Sie wäre aber ein gutes anschließendes Diskussionsthema. Die Studienergebnisse von Heinrichs wurden jetzt veröffentlicht.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine dem Familienministerium beigeordnete unabhängige Bundeseinrichtung, die wegen der eu-rechtlichen Vorschriften zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern gegründet worden ist. Sie unterstützt Personen, die Benachteiligungen erfahren, wenn diese Benachteiligungen rassistisch oder ethnisch motiviert sind oder wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgen. Die ADS hat 2016 zum Themenjahr für "Religion und Weltanschauung" erklärt und in diesem Zusammenhang einen Forschungsauftrag hinsichtlich der Diskriminierungsrisiken wegen der Weltanschauung vergeben. Die nun vorliegende Studie beschäftigt sich auch mit der juristischen Definition des Begriffs "Weltanschauung".